ich hatte heute folgendes Problem.
Ich wollte heute meinen GT Bj 91 zulassen, was leider nicht so wirklich geklappt hat

1.Der Herr von der Zulassungsstelle meinte, ich brauche ein Gutachten, da mein GT keine Leuchtweitenregelung hat. Muss das Gutachten vom TüV sein ? kann es auch ein normaler KFZ Gutachter sein?? hat evtl jemand sowas rumfliegen ?? warum brauche ich das überhaupt, wenn im schein schon steht: O.Leuchtweitenregel. ???
2. In dem alten Fahrzeugschein ist bereits eingetragen dass ich ein kennzeichen für hinten mit den maßen: 300x150mm habe. Gleicher Beamter, gleicher scheiss

Naja entweder hatte der nur schlechte laune oder ich brauch wirklich genehmigung und gutachten.
würd gerne mal eure meinung/erfahrung dazu hören
Danke im vorraus für die Antworten