Leuchtweitenregelung

Wo spinnt der GT, hext der GL und staunt der LX?

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Trasthh
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Leuchtweitenregelung

Beitrag von Trasthh » 16 Mär 2010 17:31

Moin Moin,

ich hatte heute folgendes Problem.
Ich wollte heute meinen GT Bj 91 zulassen, was leider nicht so wirklich geklappt hat :( .

1.Der Herr von der Zulassungsstelle meinte, ich brauche ein Gutachten, da mein GT keine Leuchtweitenregelung hat. Muss das Gutachten vom TüV sein ? kann es auch ein normaler KFZ Gutachter sein?? hat evtl jemand sowas rumfliegen ?? warum brauche ich das überhaupt, wenn im schein schon steht: O.Leuchtweitenregel. ???

2. In dem alten Fahrzeugschein ist bereits eingetragen dass ich ein kennzeichen für hinten mit den maßen: 300x150mm habe. Gleicher Beamter, gleicher scheiss :mad: ... ich brauch ne extra genehmigung fürs kennzeichen. Hab extra das alte 300x150 mitgenommen damit sowat nich passiert. bringt nix.

Naja entweder hatte der nur schlechte laune oder ich brauch wirklich genehmigung und gutachten.

würd gerne mal eure meinung/erfahrung dazu hören

Danke im vorraus für die Antworten

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Probe 1 Fan » 16 Mär 2010 17:40

Grüß Dich erst ein mal.

Also mit der Leuchtweitenregulierung hat soweit ich weis noch keiner Probleme gehabt, mit dem Nummernschild allerdings schon.

Bei der Zulassungsstelle gibt es für den TÜV einen vordruck der besagt das Du Bauart bedingt kein größeres Nummernschild in die Mulde bekommst.
Damit zum TÜV vom Prüfer ausmessen lassen und fertig, so war es auf jeden Fall bei mir, wenn es Dumm läuft brauchst Du dann noch eine Ausnahmegenehmigung für die kl. schrift.
MfG. Peter

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Cane GT » 16 Mär 2010 18:01

Geh zu nem Anderen Bearbeiter udn wenn der wieder Stress macht, lass den Abteilungsleiter rufen !

Du hast die Eintragungen die die verlangen schon in den Papieren stehen !

Da steht das der probe keine LWR hat und es steht das nur die kleinen KZ passen.
Der Kerl von der Zulassungsstelle hat keine Ahnung !

Die Leute die Probleme damit hatten, haben die EIntragung wegen dem KZ nicht. Ab 92 hatte Ford da nen Halter gebaut udn die Kennzeichenleuchten auf die Schürze geklebt udn die orginale obven hinter dem schwarzen Mittelteil stillgelegt.
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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Trasthh » 16 Mär 2010 18:16

Cane GT hat geschrieben:Du hast die Eintragungen die die verlangen schon in den Papieren stehen !

Da steht das der probe keine LWR hat und es steht das nur die kleinen KZ passen.
Genau dafür will er das gutachten/genehmigung haben, dass ich keine LWR besitze bzw nur das kleine kz passt. hab ihm auch gesagt dass die eintragung im fahrzeugschein ja durch ein gutachten eingetragen wurde nur leider will er genau das gutachten sehn... warum auch immer

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von chiana » 16 Mär 2010 18:34

ALFman hat geschrieben:Nach neuem EU-Recht sind die kleinen Kennzeichen nicht mehr für PKW zulässig.

Das ist so nicht ganz richtig. Es gilt die FZV in Deutschland.
FZV
Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)
Ausgestaltung der Kennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen
Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Cane GT » 16 Mär 2010 18:36

Nicht ganz Alf, es gibt immernoch die Kurzkennzeichen mit Engschrift. Die passen auch (siehe Pattes Fux).
Durch die EIntragung sind die Zulassungsstellen verpflichtet dir ein passendes auszustellen.
Denn der Bearbeiter steht nciht über dem Tüvprüfer/ingenior der die Fahrzeugabnahme gemacht hat.

Ein Umbau wäre nur möglcih wenn
A: Ein Selbstleuchtendes benutzt wird (übersteigt bei den meisten 1er Probes aber die %-Grenze)

oder,

B: den Umbau den Ford ab 92 gemacht hat. also Kennzeichenleuchten in die Stoßstange oben einbetten und einen Halter bauen der das KZ vor die Mulde setzt. Ist aber wenn man Arbeit und Preise der Teile zusammenrechnet (müssen Neuteilpreise berechnet werden) auch wieder zu teuer, wenn man nen Durchschnittswert von 800€ für nen 1er berechnet.
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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Probe 1 Fan » 16 Mär 2010 18:40

Da steht nichts anderes drin wie ich es geschildert habe, nur wenn man das schreiben vom TÜV nicht bekommt bleibt nur noch Kuchenblech übrig.

Aber das Thema Nummernschild, hatten wir hier ja schon oft genug und leider liegt es in der Hand der Zulassungsstelle mit was man herum fährt.
MfG. Peter

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Cane GT » 16 Mär 2010 19:37

Nicht Pattes Benz. Der FUX !

Und nein, ich hab das Thema mit meinem prüfer durchgekaut. Der probe hat einen zu niedrigen Wert um ihn umzubauen, darum muss eine Ausnahmegenhmigung erteilt werden. Und die wäre dann mit nem Kenzeichen das max. 4 Ziffern/Bchstaben hat .

Und wenn nunmal kein anderes dran passt (das danach dann auch den geltenden Vorschriften gerecht wird) MUSS eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Darum ja auch den Leiter der Zulassungsstelle dazuholen und notfals mit ihm raus zum Auto gehen !

Es gibt keine andere Möglichkeit beim Probe iein Kennzeichen anzubringen das dann auch noch beleuchtet ist !

Wie gesagt, der 1er ist zu wenig Wert um ein selbstleuchtendes verbindlich zu machen. Und ein Umbau wäre auch zu teuer, bin ich alles mit mienem Tüver durchgegangen (der übrigens auch Gutachter ist).

Bei den meisten echten alten Amikisten gehen auch normale 2zeilige Kennzeichen. Und wenn nicht sind sie meist genug wert um ein selbstleuchtendes KZ zur Pflicht zu machen.
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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Probe 1 Fan » 16 Mär 2010 19:46

Nur mal um ne Zahl in den Raum zu stellen,
ich durfte damals, also vor ca 2 Jahren 180 Euro bezahlen um die Ausnahmegenehmigung zu bekommen, soviel kostet die leider hier beim Amt.
Aber ich wollte halt unbedingt ein kl. Kennzeichen.

Und leider ist der umbau auf Kuchenblech Nummernschild zumutbar :troest:
da man ja nicht viel benötigt.
MfG. Peter

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Cane GT » 16 Mär 2010 19:52

Ja ? man benötigt nicht viel ?
Ok, kurze Aufstellung:

-Kennzeichenleuchte = min. 20 Euro
-Halter (muss angefertigt werden, also zählen Material- und Arbeitskosten) = 80€
-Loch reinschneiden = min. 50€ Arbeitskosten
-zumindest beilackieren (sonst reisst der Lack nämlich an der scharfen Kante und bröckelt irgendwann ab) = min.80€
- verkabeln etc. = min. 150€ Arbeitskosten (Heckschürze muss demontiert werden, der Pralldämpfer dahinter muss eingeschnitten werden etc.)
-Kosten für Kleinteile = Lötzinn, Kabel, Stecker, Schrauben etc. = min. 20€

Alles zusammen = 350€

Bei nem Durchschnittswertr von 1000€ für nen 1er GT würde ich sagen, ist nicht zumutbar !!!
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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von schmiddi » 16 Mär 2010 19:58

Leute ganz einfach:

Streng genommen darf die Zulassungsstelle keine 2-zeiligen Moped Kennzeichen mehr für PKWs ausstellen. Wenn jemand eins bekommt, dann hat er einfach dussel und sollte net großartig drüber reden und wer keins bekommt muss sich auch damit abfinden...

Die Einzige mögliche Kombi die dann noch passt ist YY-YX oder Y-YYX
(Y=Buchstabe, X=Zahl) und das ganze dann in Engschrift. Alles andere ist essig!
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Probe ist kult! Probe ist meine Religion!
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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von Cane GT » 16 Mär 2010 20:04

Genau von den kurzen 1zeiligen red ich hier doch. Die Mopeddinger werden nunmal normalerweise nichtmehr ausgestellt.
Aber es gibt ja noch die 4stelligen kurzen !
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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von chiana » 16 Mär 2010 20:13

schmiddi hat geschrieben:Leute ganz einfach:

Streng genommen darf die Zulassungsstelle keine 2-zeiligen Moped Kennzeichen mehr für PKWs ausstellen. Wenn jemand eins bekommt, dann hat er einfach dussel und sollte net großartig drüber reden und wer keins bekommt muss sich auch damit abfinden...

Die Einzige mögliche Kombi die dann noch passt ist YY-YX oder Y-YYX
(Y=Buchstabe, X=Zahl) und das ganze dann in Engschrift. Alles andere ist essig!
Blödsinn... Laut FZV darf sie eben im Ausnahmefall genau nur dieses Schild ausstellen.

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von ProbeDriveGT » 16 Mär 2010 20:29

Ich habe bei uns kein Moppedkennzeichen bekommen, aber die mussten sich was einfallen lassen welches kennzeichen ich da Überhaupt reinbekomme.
Ich hatte sogar die Ausnahmegenehmigung für Kl.Kennzeichen, aber war denen egal.
Jetzt hab ich ein 35cm breites Nr.Schild, geht gerade so rein.. ;)

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Re: Leuchtweitenregelung

Beitrag von WeissNicht » 17 Mär 2010 10:19

Cane GT hat geschrieben: A: Ein Selbstleuchtendes benutzt wird (übersteigt bei den meisten 1er Probes aber die %-Grenze)
Cane GT hat geschrieben: Alles zusammen = 350€

Bei nem Durchschnittswertr von 1000€ für nen 1er GT würde ich sagen, ist nicht zumutbar !!!
Beachte dabei aber, dass die immer den Neuwert des Fahrzeugs zugrunde legen und nicht den aktuellen Wert.....und dass sind dann mal eben ein paar Euro mehr, die dem Halter aufgebürdet werden können.....Und dafür kann man das umbauen....damit gegenüber der Zulassungsstelle zu argumentieren kann verdammt böse nach hinten losgehen.
Also darf der Umbau (pro Einzelfall) auch gerne €1500,- kosten (wenn man jetzt mal 30000,-DM ansetzt als Neuwert von damals)

Und unzumutbar...es ist deine freie Entscheidung ob du einen Probe kaufst. Und wenn du den fahren willst, dann ist dir alles zumutbar. Anders ist es, wenn du den Wagen schon zugelassen hst und dann fällt denen was blödes ein....dann ist es nicht mehr zumutbar.

Leuchtweitenregulierung: Das Schreiben wollte die Zulassungstelle beim ZX auch sehen....obwohl eingetragen. Das Blöde ist, dass die Zulassungsstelle jeden Eintrag anzweifeln darf, wenn in deren Computer nichts dazu vermerkt ist unter der Fahrgestellnummer und das kommt manchmal halt vor, dass im Schein jede Menge steht und im PC ist das ganze leer.
Kein Probefahrer mehr, dafür jetzt mit Zwiebelringen unterwegs.

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