Seite 1 von 1
reserverad mitnahmepflicht?
Verfasst: 19 Dez 2010 18:13
von m.p.-1988
so und wieder ein neues thema ^^
meine frage ist ob das reserverad eine mitnahmepflicht hat?möchte das reserverad rausnehmen und ein notfall set mitnehmen
ist jetzt die frage ob man das darf da ja das rad in den papieren drinne steht
mfg m.p.-1988

Re: reserverad mitnahmepflicht?
Verfasst: 19 Dez 2010 18:51
von momo
meines Wissens gibt es keine Pflicht dafür...
weil.. viele Hersteller gönnen ihren Autos gar kein Reserverad mehr.. sondern nur Kompressor oder Rep.Spray
Re: reserverad mitnahmepflicht?
Verfasst: 19 Dez 2010 19:22
von Probe 1 Fan
Sobald Du einen Kompressor und das dazugehörige Flickzeug im Auto hast ist das meines Wissens ausreichend solange das Verfallsdatum nicht abgelaufen ist.
Es geht ja nur dadrum die Unfallstelle, bzw die Gefahrenstelle schnellst möglich zu räumen.
Re: reserverad mitnahmepflicht?
Verfasst: 20 Dez 2010 10:21
von proberunner
nen ersatzreifen brauchst nicht...allerdings können im ausland andere bestimmungen gelten falls du abenteuermutig bist um mit dem probe ne 2-3tkm urlaubreise machen willst
bei unsren neuen fiat war auch ein kompressor mit so nem schnellrep. set mit drinn...
sollte mir das zeug auch mal genauer ansehen - damit ich das in die frauen sprache übersetzten kann...meisst ist meine frau mit dem tüpferl unterwegs

Re: reserverad mitnahmepflicht?
Verfasst: 20 Dez 2010 20:57
von Hajo66
Ja nur dieses Flickzeug bringt leider nicht viel.
bei ganz kleinen löchern wie nagel oder Schraube hilft es bedingt !!!
alles was größer ist , no chance.
und auch mit dem Flickzeug muss der Reifen erneuert werden.
max 60-80 kmh und nur bis zum nächsten Reifendealer oder werkstatt.
Ergo :
Es geht nichts über ein vollwertiges Reserverad !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
egal ob Notrad oder Flickzeug , alles Volksverdummung .
Re: reserverad mitnahmepflicht?
Verfasst: 20 Dez 2010 21:50
von Death
Notrad ist ja auch nur , um in die nächste Werkstatt zu erreichen.