Das habe ich mir mal
Hier ausgeliehen
9. An welchen Stellen am Fahrzeug kann man zusätzliche Halogenscheinwerfer montieren?
9.1- Nebelscheinwerfer:
PMontage:
o im Vorderteil des Fahrzeugs, symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene, mindestens 250mm über dem Boden, nicht höher als die Abblendlichter, bei Pkws (Kat. M1) auch nicht höher als 800mm; der Abstand zum Seitenumriss des Fahrzeugs darf nicht größer als jeweils 400mm sein; die angegeben Abstände werden von der Fahrzeugkante bis zum Rand der leuchtenden Fläche des Nebelscheinwerfers gemessen.
o sie müssen so angeschlossen sein, dass sie unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können
9.2- Fernscheinwerfer:
o sollen im Vorderteil des Fahrzeugs montiert werden; die Schaltung soll so ausgeführt sein, dass sie nur bei eingeschalteten Positionsleuchten angehen
o sollen die Straße vor dem Fahrzeug auf mindestens 100 m bei klarem Wetter wirksam beleuchten können
o beim Umschalten der Hauptscheinwerfer für Fernlicht auf Abblendlicht müssen sie selbsttätig ausschalten
9.3- Tagfahrleuchten:
Montage:
o im Vorderteil des Fahrzeugs, symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene, mindestens 250mm und höchstens 1500mm über dem Boden; der Abstand zum Seitenumriss des Fahrzeugs darf nicht größer als jeweils 400mm sein, der Abstand zwischen beiden Tagfahrleuchten darf nicht kleiner als 600 mm sein (bei Fahrzeugbreite unter 1,3m kann der Abstand auf 400mm verringert werden)
o sie müssen so angeschlossen sein, dass sie nur bei gleichzeitig eingeschalteten Schlusslichtern eingeschaltet werden können; beim Einschalten des Abblend- oder Fernlichts müssen sie selbsttätig ausschalten