"Das zulässige Gesamtgewicht können sie aus der Ziffer 15 des Fahrzeugscheines oder dem Feld F1 ( Technisch zulässige Gesamtmasse in kg ) bzw. dem Feld F2 ( Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg ) der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Die Angabe über das Leergewicht finden sie unter Ziffer 14 des Fahrezugscheines oder dem Feld G ( Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg "Leermasse" ) der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Zulässige Gesamtgewicht: von Größe und Beschaffenheit des Fahrgestells abhängt, der Hersteller legt dieses Gewicht fest.
Das Leergewicht: (Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilo), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandskasten und Warndreieck) lässt der Aufbauhersteller in die Kfz-Papiere eintragen, wenn das Fahrzeug vom Band kommt und die Wiegekarte einer öffentlichen Waage vorliegt.
Für Fahrzeuge, welche ab dem 01. Juli 2003 erstmals in Verkehr gebracht werden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 % des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt." (Quelle Polizei RLP)
Ich denke, das erklärt einiges. Heißt aber auch, daß der angegebene Wert trotzdem noch nichtmal richtig sein kann, weil nicht jedes einzelne Fahrzeug auf die Waage geht, sondern der Hersteller das Gewicht dann festlegt...
... inklusive Fahrergewicht von 75 kg... is das dann nur als Richtwert zu rechnen...

Wenn ich überleg, daß manche ja unter dem Gewicht liegen und manche drüber...